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Elektronische Patientenakte

Infos zur ePA

Die eletronische Patientenakte,

seit dem 30.4.2025 ist die elektronische Patientenakte verfügbar. Es bestehen noch deutliche Anfangsschwierigkeiten und Unkarheiten über die Sicherheit.

Wir sind am Ball und werden Sie über die Entwickung informieren. Wir gehen davon aus, dass die Umsetzung auch bei uns kurzfristig möglich sein wird.

Für nährere Informationen schauen Sie bitte auf folgende Auführungen der Kassenärztlichen vereinigung Niedersachsen:

Liebe Patientinnen und Patienten, 

das Angebot der ePA ist für die ambulanten Praxen bis Oktober 2026 freiwillig.

 Wird die ePA bereits früher eingesetzt, gelten folgende Pflichten und Zuständigkeiten: 

Welche Daten legt die Arztpraxis in der ePA ab?

Daten, die in der aktuellen Behandlung erhoben wurden und elektronisch vorliegen, sofern der Patient, die Patientin nicht widersprochen hat. Dies können folgende Daten sein: Befundberichte aus invasiven, chirurgischen, nichtinvasiven oder konservativen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen Befunddaten aus bildgebender Diagnostik Laborbefunde eArztbriefe

 Auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten, der Patientin kommen später folgende Daten hinzu: DMPs – strukturierte Behandlungsprogramme, eAU-Bescheinigungen, Informationen zu Organ- und Gewe bespenden, Vollmachten und Patientenverfügungen sowie Behandlungsdokumentationen. 

Wer darf in der ePA Daten löschen? 

Die ePA ist eine patientengeführte Akte. Der Patient, die Patientin hat die Möglichkeit, die Daten selbst zu löschen. Gelöschte Dokumente müssen nicht erneut durch die Praxis in die ePA geladen werden.

 Wie kommen ältere Behandlungsdaten in die ePA?

 Auf Wunsch des Patienten, der Patienin müssen Krankenkassen auch ältere Befunde und Papiere in die ePA einstellen. Der Anspruch beläuft sich auf zweimal innerhalb von 24 Monaten mit jeweils bis zu zehn Dokumenten. Die Krankenkassen müssen ihre Versicherten hinsichtlich der ePA beraten und aufklären. Dies gilt auch für die Bedienung der ePA-App. 

Haben Sie weitere Fragen zur ePA? Ihre Krankenkasse hilft Ihnen weiter

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